Änderungen ab März 2025.
1. Es wird keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen geben.
Der stündliche oder zukünftig viertelstündliche Börsenpreis für Strom richtet sich nach Angebot und Nachfrage und kann bei einem Überangebot sogar ins Negative fallen. Ein negativer Börsenpreis heißt also: Zuviel Strom drängt ins Netz. Gleichzeitig erhalten Betreiber von PV-Anlagen einen garantierten Festpreis für eingespeisten Strom. Es wird also trotz des Überangebots weiter fleißig eingespeist. Um solche Situationen zu entschärfen, wird die Einspeisevergütung für neu installierte PV-Anlagen gestrichen, sobald die Preise an der Strombörse ins Negative drehen; also unter null Cent pro kWh. Das klingt erstmal nach einer klaren Benachteiligung. Durch intelligentes Energiemanagement lassen sich die Verluste jedoch auf ein Minimum reduzieren. Und: Vergütungsfreie Zeiten werden teilweise ausgeglichen, indem sich die 20jährige Förderdauer der Solaranlage verlängert.
2. Ein Smart Meter bzw. Steuerbox werden Pflicht.
Damit die Netzbetreiber die Einspeiseleistung von PV-Anlagen bedarfsgerechter steuern können, müssen alle neuen Anlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) über ein intelligentes Maßsystem (Smart Meter) und eine digitale Steuereinheit verfügen. Bei einer drohenden Netzüberlastung können die Netzbetreiber die Einspeisung dann entsprechend drosseln. Für den Einbau der Technik sind die örtlichen Messstellenbetreiber zuständig. Falls eine neue Solaranlage ohne smarte Mess- und Steuertechnik ans Netz geht, zum Beispiel, weil sich der Einbau verzögert oder keine Pflicht zum Einbau besteht, wird die Stromeinspeisung der Anlage pauschal auf 60 % ihrer Nennleistung (Kilowatt-Peak, kWp) begrenzt. Diese sogenannte Wirkleistungsbegrenzung gilt solange, bis die vorgeschriebene Technik eingebaut wurde. Vergleichbar ist die Maßnahme mit der 70%-Regelung, die im Jahr 2023 für bestehende Solaranlagen mit intelligentem Messsystem sowie für neu errichtete Anlagen ersatzlos gestrichen wurde.
3. Direktvermarktung des Stroms wird somit vereinfacht.
Die Möglichkeiten zur Direktvermarktung von Solarstrom aus Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kWp sollen entbürokratisiert werden. Die Betreiber können ihren Strom vom Dach dann ohne komplizierte Hürden zum aktuellen Börsenpreis verkaufen. Dabei ist eine Vergütung in Höhe der Einspeisevergütung aber immer garantiert, denn wenn zu niedrigeren Börsenpreisen eingespeist wird, erhält man entsprechende Ausgleichszahlungen. Darüber hinaus dürfen Direktvermarkter zukünftig auch mit gespeichertem Netzstrom handeln. Es wird also möglich sein, den Batteriespeicher in Zeiten niedriger Börsenpreise mit günstigem Netzstrom zu laden und den Strom später zu höheren Preisen zu verkaufen. Wie Direktvermarktungsangebote für private Haushalte im Detail aussehen werden, ist jedoch noch nicht klar. Das Solarspitzengesetz macht hierzu keine konkreten Angaben.
Wen betreffen die neuen Regelungen?
Das Aussetzen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen (Punkt 1.) und die Pflicht zum Einbau intelligenter Steuertechnik bzw. die 60%-Regelung bei Nichterfüllung (Punkt 2.), betreffen neue Solaranlagen, die ab dem Folgetag der Gesetzesveröffentlichung in Betrieb genommen werden. Neue Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt sind von den Regelungen ausgenommen. Für alle bereits installierten PV-Anlagen gelten unverändert die bisherigen Gesetzgebungen. Ältere Solaranlagen können jedoch freiwillig nach den Vorgaben des Solarspitzengesetzes betrieben werden. Als Anreiz hierfür erhöht sich dann die bisherige Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die Möglichkeit zur Direktvermarktung des Solarstroms (Punkt 3.) soll zukünftig für alle Solaranlagen mit intelligenter Mess- und Steuertechnik bestehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Maßnahmen die aufgrund der neuen Regelungen empfehlenswert sind:
Wer seine neue Solar-Anlage richtig konfiguriert und sein Nutzungsverhalten etwas anpasst, hat durch das Solarspitzengesetz keine Nachteile und kann eventuell sogar davon profitieren. Empfehlenswert sind generell:
Einbau eines großen Batteriespeichers: In Zeiten mit negativen Strompreisen, also, wenn keine Einspeisevergütung gezahlt wird, laden Sie überschüssigen Strom einfach in den Batteriespeicher. Besonders vorteilhaft ist ein großer Batteriespeicher für diejenigen, die sich später gegebenenfalls für eine Direktvermarktungsoption entscheiden. Denn viel Speicherkapazität erweitert die Möglichkeiten, mit gespeichertem Strom Geld zu verdienen.
Nutzung eines intelligenten Energiemanagement-Systems: Ein intelligentes System wie beispielsweise der MVV Energiemanager verbindet Ihre PV-Anlage mit dem Batteriespeicher und den Verbrauchseinheiten im Haushalt, zum Beispiel der Ladesäule fürs E-Auto oder der Wärmepumpe (falls vorhanden). Der Verbrauch, die Speicherung und die Einspeisung des Solarstroms werden dann automatisch so gesteuert, wie es gerade am sinnvollsten ist. In vergütungsfreien Zeiten unterstützt Sie der Energiemanager also dabei, möglichst viel Strom im eigenen Haushalt zu nutzen oder im Batteriespeicher zu speichern. Und auch darüber hinaus optimiert er die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.
Seit 7 Jahren bieten wir unseren Kunden einen konstanten Service an. Alle Dienstleistungen rund ums Haus. Vom Haus Um- und Ausbau bis zu Komplettlösungen im Bereich erneuerbarer Energie von einer Solaranlage mit und ohne Speicher, über Luftwärmepumpe bis zur Hausfassadendämmung nach neusten Kriterien.
von Auftragserteilung bis zur vollständigen Montage
lassen Sie uns auf Ihre Wünsche eingehen
wir halten das was wir versprechen und es gibt kein Kleingedrucktes
Es gibt für fast alles eine Lösung
Gerne besprechen wir Ihre Wünsche Vorort
Wir sind in Raum Hannover, Berlin und Aachen tätig.
Telefon: +49 1 5510073486
E-mail: info@pv-bau-lukas.de
Anschrift: Achard Straße 14, 31319 Sehnde
Büroadresse: AJ Büroservice / Rykestraße 3 / 10405 Berlin
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.